Die gute Nachricht zuerst: Eine Haftpflichtversicherung ist bei jedem Mietwagen in der EU Pflicht und im Preis enthalten. Teuer wird es fast immer an anderer Stelle, bei Schäden am Mietwagen selbst. Ein Kratzer beim Rangieren, ein Steinschlag in der Scheibe oder ein Bordstein am Reifen können ohne passende Versicherung schnell mehrere hundert Euro kosten.
Der wichtigste Rat von Verbraucherschützern ist deshalb einfach: Buche eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung, die auch Glas, Reifen, Unterboden und Dach abdeckt. Alles andere ist Feinschliff.
Die Begriffe auf einen Blick
| Begriff | Was er abdeckt | Unsere Einschätzung |
|---|---|---|
| Haftpflicht (TPL, LI) | Schäden, die du anderen zufügst | In der EU Pflicht und im Preis enthalten, Deckungssumme prüfen |
| Vollkasko (CDW, LDW) | Schäden am Mietwagen | Unverzichtbar, am besten ohne Selbstbeteiligung |
| Selbstbeteiligung (Excess) | Dein Anteil am Schaden | Wird bei einem Schaden von der Kaution einbehalten |
| Diebstahlschutz (TP) | Diebstahl des Autos, nicht des Gepäcks | Oft schon enthalten |
| Super Cover, SCDW | Paket des Vermieters, senkt die Selbstbeteiligung meist auf null | Nur nötig, wenn du ohne Vollkasko ohne SB gebucht hast |
| Insassenunfallschutz (PAI) | Personenschäden der Mitfahrenden | Meist verzichtbar, wenn du gut krankenversichert bist |
Vollkasko: Darauf kommt es an
Eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung ist der wichtigste Baustein. Aber auch dann sind bestimmte Teile häufig ausgeschlossen, wenn sie nicht ausdrücklich in den Bedingungen stehen:
- Glas: Frontscheibe, Seitenscheiben, Scheinwerfer
- Reifen und Felgen
- Unterboden und Dach
- Schlüsselverlust
- Schäden auf unbefestigten Straßen
Grob fahrlässiges Verhalten wie Alkohol am Steuer, eine rote Ampel oder das Handy in der Hand ist praktisch nie versichert.
Erstattung über den Vermittler oder Schutz direkt vom Vermieter?
Viele Vergleichsportale bieten eine Vollkasko „ohne Selbstbeteiligung“ an, die in Wahrheit eine Erstattung ist. Bei einem Schaden belastet der Vermieter zuerst deine Kaution. Das Geld bekommst du erst später vom Vermittler zurück, nachdem du die Belege eingereicht hast. Bei einer echten Vollkasko ohne Selbstbeteiligung direkt beim Vermieter streckst du nichts vor. Beides kann sinnvoll sein. Wichtig ist, dass du weißt, welches Modell du gebucht hast.
Haftpflicht und Mallorca-Police
Die Haftpflicht zahlt Schäden, die du anderen zufügst. In der EU gelten seit Ende 2023 einheitliche Mindestsummen: 6,45 Millionen Euro für Personenschäden je Unfall und 1,3 Millionen Euro für Sachschäden. In Deutschland liegt die Mindestdeckung für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro, deutsche Policen bieten meist 50 oder 100 Millionen Euro.
Außerhalb der EU sind die Mindestsummen teils deutlich niedriger. Der Versichererverband GDV nennt als Beispiel Serbien, wo die Haftpflicht bei Sachschäden nur bis 200.000 Euro zahlt. Was darüber hinausgeht, zahlst du selbst.
Hier hilft die Mallorca-Police. Sie hebt die Deckung des Mietwagens auf das Niveau deiner deutschen Versicherung, meist für ganz Europa. Häufig steckt sie schon in deiner Kfz-Haftpflicht, im Schutzbrief oder in der Kreditkarte. Für Reisen außerhalb Europas, etwa in die USA, gibt es eine ähnliche Traveller-Police. Hast du keine, sollte der Mietvertrag eine Zusatzhaftpflicht mit hoher Deckung enthalten.
Kaution und Kreditkarte
Bei der Abholung blockt der Vermieter eine Kaution auf deiner Kreditkarte, je nach Anbieter zwischen etwa 250 und 3.000 Euro. Das Geld wird nicht abgebucht, ist aber für die Mietdauer gesperrt.
- Die Karte muss auf den Hauptfahrer laufen.
- Meist ist eine echte Kreditkarte nötig, Debitkarten werden oft abgelehnt.
- Das Limit muss für Kaution und Urlaubsausgaben reichen.
- Kenne die PIN, manche Vermieter verlangen sie.
Am Schalter und bei der Übernahme
Der eigentliche Mietvertrag kommt erst am Schalter zustande. Nimm deine Buchungsunterlagen mit und vergleiche sie mit dem Vertrag. Verbraucherschützer berichten immer wieder von Zusatzpaketen, die trotz bestehender Vollkasko verkauft werden sollen. Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst.
- Auto dokumentieren: Fotos oder ein Video rundum, auch von Felgen, Scheiben und Innenraum. Vorhandene Schäden im Protokoll eintragen lassen.
- Tankanzeige fotografieren. Am günstigsten ist die Regel voll/voll: kurz vor der Rückgabe tanken und den Beleg aufheben.
- Zusatzfahrer anmelden. Versichert ist nur, wer im Vertrag steht. Für junge Fahrer unter 25 fallen oft Zusatzkosten an.
- Auslandsfahrten angeben. Willst du in ein anderes Land fahren, gib das schon bei der Buchung an.
- Pünktlich zurückgeben. Ein Miettag hat 24 Stunden. Wenige Minuten zu spät können einen ganzen Tag kosten.
Buchst du über einen Vermittler mit Sitz in Deutschland, gelten für die Buchung deutsche Regeln. Das macht es leichter, sich im Streitfall zu wehren.
Was tun bei einem Unfall?
- Unfallstelle sichern und Verletzten helfen.
- Polizei rufen. Beim Mietwagen ist das besonders wichtig. Kommt die Polizei nicht, bewahre einen Nachweis über deinen Anruf auf. Ohne Polizeibericht kann der Vermieter den vollen Schaden verlangen.
- Alles fotografieren: Unfallstelle, beide Fahrzeuge, Kennzeichen. Zeugen notieren.
- Europäischen Unfallbericht ausfüllen, wenn möglich. Er ist freiwillig. Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst, und fotografiere beide Exemplare.
- Vermieter sofort informieren und alle Belege aufbewahren.
Den Ansprechpartner der gegnerischen Versicherung in Deutschland nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer.
Häufige Fragen
Brauche ich am Schalter noch eine Zusatzversicherung?
Wenn du schon mit Vollkasko ohne Selbstbeteiligung gebucht hast, in der Regel nicht. Lies am Schalter genau, was du unterschreibst. Verbraucherschützer berichten immer wieder von Zusatzpaketen, die trotz bestehenden Schutzes verkauft werden. Lehnst du ab und wirst unter Druck gesetzt, kannst du einen handschriftlichen Vermerk in den Vertrag schreiben.
Was ist eine Mallorca-Police?
Sie erhöht die Haftpflicht-Deckungssumme eines im Ausland gemieteten Autos auf das Niveau deiner deutschen Kfz-Versicherung. Schäden am Mietwagen selbst deckt sie nicht. Oft ist sie schon in deiner Kfz-Haftpflicht, einem Schutzbrief oder einer Kreditkarte enthalten. Ohne eigenes Auto kannst du sie bei vielen Versicherern einzeln abschließen.
Kann ich die Kaution mit einer Debitkarte bezahlen?
Oft nicht. Die meisten Vermieter verlangen eine echte Kreditkarte, die auf den Hauptfahrer läuft und genug Limit für die Kaution hat. Debitkarten werden häufig abgelehnt. Kläre das vor der Buchung, sonst stehst du am Schalter ohne Auto da.
Was ist der Unterschied zwischen Selbstbeteiligungs-Erstattung und Vollkasko ohne SB?
Bei einer echten Vollkasko ohne Selbstbeteiligung zahlt der Vermieter den Schaden, du zahlst nichts. Bei einer Erstattung über einen Vermittler oder Drittanbieter belastet der Vermieter zuerst deine Kaution. Das Geld bekommst du später zurück, wenn du die Belege einreichst. Das dauert und kann Ärger geben.
Was mache ich bei einem Unfall mit dem Mietwagen?
Sichere die Unfallstelle und ruf bei einem Mietwagen immer die Polizei. Kommt sie nicht, bewahre einen Nachweis über deinen Anruf auf. Ohne Polizeibericht kann der Vermieter sonst den vollen Schaden verlangen. Fotografiere alles, notiere Zeugen und fülle, wenn möglich, den Europäischen Unfallbericht aus. Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst.
Deckt meine Kreditkarte den Mietwagen ab?
Manche Kreditkarten enthalten eine Mietwagen-Versicherung, die Bedingungen unterscheiden sich aber stark. Prüfe, ob du den Mietwagen mit der Karte bezahlen musst, ob ein Selbstbehalt gilt und ob Glas, Reifen, Unterboden und Dach mitversichert sind. Diese Teile sind oft nur eingeschränkt gedeckt.
Dieser Ratgeber fasst Empfehlungen von Verbraucherzentrale, Europäischem Verbraucherzentrum, ADAC und GDV zusammen (Stand 1. November 2026). Er ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind immer die Bedingungen deines Mietvertrags und deiner Versicherung. Bei Recherche und Textentwurf unterstützen uns KI-Werkzeuge, alle Inhalte werden redaktionell geprüft. Mehr zur KI-Nutzung.